Alles Wichtige rund um Gutachten, Unfall und Schadenregulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter vollständig.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen, unabhängig von der Versicherung.
Die telefonische Ersteinschätzung ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter vollständig, für Sie entstehen keine Kosten.
In unserem Kerngebiet sind wir in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen. Nach einem Anruf oder einer WhatsApp-Nachricht stimmen wir umgehend einen Termin ab.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners.
Das ist der Wertverlust, der Ihrem Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil es künftig als Unfallwagen gilt. Wir ermitteln diesen Betrag und machen ihn für Sie geltend.
Ja. Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir dokumentieren die Voraussetzungen dafür.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne die Reparatur nachweisen zu müssen. Wir beraten Sie, ob das für Sie sinnvoll ist.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
Bringen Sie Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten und, falls vorhanden, die Daten des Unfallgegners und den Unfallbericht mit. Alles Weitere übernehmen wir.
Wir erstellen ein neutrales, belastbares Gutachten als Grundlage der Regulierung und arbeiten auf Wunsch eng mit Ihrem Anwalt zusammen, damit alle Ansprüche durchgesetzt werden.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ist die Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich, kann sie unter Umständen dennoch wirtschaftlich sein.