Nach einem Unfall erstellen wir ein umfassendes, unabhängiges Schadengutachten.
+49 152 34191566Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das gesetzlich verbriefte Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten dafür vollständig. Ein Unfallgutachten ist die fachlich fundierte Grundlage, auf der Ihre gesamte Schadensregulierung aufbaut, und entscheidet maßgeblich darüber, ob Sie am Ende eine faire oder eine unzureichende Entschädigung erhalten.
Viele gegnerische Versicherungen schlagen vor, gleich ihren eigenen Prüfdienst oder einen von ihnen ausgewählten Gutachter zu schicken. Dessen Auftrag kommt jedoch von der Versicherung, nicht von Ihnen, und genau das kann sich spürbar auf die Höhe der ermittelten Schadenssumme auswirken. Ein unabhängiger Sachverständiger dagegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse, neutral, nachvollziehbar und ohne wirtschaftliche Verbindung zur Versicherung. Das ist der zentrale Grund, warum das Gesetz Ihnen die freie Gutachterwahl ausdrücklich zusichert.
Wir dokumentieren jeden Schaden mit hochauflösenden Fotos, prüfen sichtbare und verdeckte Beschädigungen an Karosserie, Fahrwerk und Technik und erstellen daraus eine detaillierte, nachvollziehbare Reparaturkostenkalkulation. Darüber hinaus ermitteln wir die merkantile Wertminderung, also den Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur allein durch die Tatsache des Unfalls erleidet, sowie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert und den verbleibenden Restwert. Zusätzlich dokumentieren wir die Grundlagen für Nutzungsausfall oder einen Mietwagenanspruch, damit Ihnen während der Reparaturzeit keine finanziellen Nachteile entstehen.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon oder WhatsApp vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin, in der Regel innerhalb von wenigen Stunden bis maximal 24 Stunden. Der Termin findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht, egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt. Unser Sachverständiger begutachtet das Fahrzeug vor Ort, erstellt eine vollständige Fotodokumentation und kalkuliert die Reparaturkosten anhand anerkannter Kalkulationssysteme. Das fertige, rechtssichere Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, digital und auf Wunsch zusätzlich in gedruckter Form.
Unsere Sachverständigen sind entsprechend qualifiziert und arbeiten nach den anerkannten Standards der Kfz-Schadenbewertung. Das bedeutet, dass unser Gutachten sowohl von Versicherungen akzeptiert wird als auch im Streitfall vor Gericht Bestand hat. Wir trennen unfallbedingte Schäden sauber von möglichen Vorschäden und dokumentieren den Unfallhergang so, dass er mit dem Schadenbild plausibel übereinstimmt, ein Punkt, an dem Versicherungen bei unzureichenden Gutachten gerne Kürzungen ansetzen.
Nach Erhalt des Gutachtens können Sie frei entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder sich die kalkulierten Reparaturkosten fiktiv, also ohne Reparaturnachweis, auszahlen lassen. Beide Wege stehen Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall offen, solange die Reparaturkosten die sogenannte 130-Prozent-Grenze zum Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten. Wir beraten Sie dazu, welche Variante in Ihrem konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoller ist.
Wir erstellen Unfallgutachten für Pkw jeder Klasse, von Kleinwagen bis Oberklasse, ebenso wie für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile. Bei sehr kleinen Schäden bis etwa 750 Euro empfehlen wir aus Kostengründen häufig ein schlankeres Kurzgutachten, bei allen größeren Schäden ist ein vollständiges Unfallgutachten die richtige und für Sie kostenfreie Wahl. Kontaktieren Sie uns einfach nach dem Unfall, wir übernehmen den Rest und begleiten Sie bei Bedarf bis zur vollständigen Regulierung durch die gegnerische Versicherung.
Auf Wunsch koordinieren wir die weitere Abwicklung direkt mit Ihrer Wunschwerkstatt und, sofern Sie anwaltlich vertreten sind, mit Ihrem Rechtsanwalt. So müssen Sie sich nicht selbst um die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung kümmern und können sich in Ruhe auf die Reparatur Ihres Fahrzeugs konzentrieren. Gerade wenn eine Versicherung versucht, einzelne Positionen zu kürzen, ist eine enge Abstimmung zwischen Gutachter, Werkstatt und Anwalt oft der entscheidende Faktor für eine vollständige Regulierung.
Nicht jeder Unfall ist eindeutig. Bei Mehrfachkollisionen, unklarer Schuldfrage oder wenn die gegnerische Versicherung den Unfallhergang anzweifelt, ist eine besonders sorgfältige, technisch fundierte Rekonstruktion des Schadensbilds entscheidend. Wir nehmen uns gerade in solchen Fällen zusätzliche Zeit, um jedes Detail nachvollziehbar zu dokumentieren, und stehen Ihnen und Ihrem Anwalt auch für ergänzende Stellungnahmen zur Verfügung, sollte die Versicherung unser Gutachten in Frage stellen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort.
Sie erhalten Ihr Gutachten in 24 bis 48 Stunden.
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter vollständig.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.
Vertiefen Sie das Thema mit passenden Leistungen, Ratgeber-Artikeln und Fachbegriffen.